-historischer Schwertkampf-
 

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Herausgeber dieser Seiten:

Gabriele Kosicki-Starke für Goldene Feder Schwertkampfverein

27432 Bremervörde


                               Satzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

    1. Der Verein hat den Namen "Die Goldene Feder". Er hat
        seinen Sitz in Bremervörde-Minstedt. Er soll, in noch
        unbestimmter Zeit, in das Vereinsregister eingetragen
        werden. Danach lautet der Name
        "Die Goldene Feder e.V.".
    2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck, Grundsätze

    1. Zweck des Vereins ist die Brauchtumspflege und
        Ausübung historischer Schwertkampfvariationen.
    2. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell
        neutral.

§ 3 Gemeinnützigkeit

    1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
        gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
        "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung,
        und zwar durch die Förderung der Allgemeinheit
        auf dem Gebiet des Sports,
             - durch regelmäßiges Training
             - durch sportliche Seminare
             - durch Durchführung von Versammlungen mit
                sportlichen Vorträgen
            
    2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
        Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    3. Mittel, die dem Verein zufliessen, dürfen nur für  
        satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

§ 4 Gliederung

    Für jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall
    eine eigene, in der Haushaltsführung selbstständige
    Abteilung gegründet werden.

§ 5 Mitgliedschaft

    Der Verein besteht aus:
    - ordentlichen Mitgliedern (aktive Mitglieder)
    - förderden Mitgliedern (passive Mitglieder)
    - Ehrenmitgliedern

§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft

    1. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche und
        juristische Person werden. Über den schriftlichen
        Aufnahmevertrag entscheidet der Vorstand. Der
        Aufnahmevertrag Minderjähriger bedarf der
        Unterschriften der gesetzlichen Vertreter/innen.
    2. Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden,
        die das 18. Lebensjahr vollendet hat und dem Verein
        angehören will, ohne sich sportlich zu betätigen.
        Für die Aufnahme gelten die Regeln über die Aufnahme
        ordentlicher Mitglieder entsprechend.
    3. Ehrenmitglied kann ein ordentliches, sowie förderndes
        Mitglied werden. Es entscheidet der Vorstand über die
        Ehrenmitgliedschaft.
    4. Die Anzahl der Vereinsmitglieder bestimmt der Vorstand.

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

    1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss
        oder Tod.
    2. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären.
        Es kann monatlich, jeweils zum Ende des laufenden
        Monats, gekündigt werden.
    3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden
        - wegen erheblicher Verletzungen satzungsgemäßer
          Verpflichtungen,
        - wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen
          des Vereins,
        - wegen groben unsportlichen Verhaltens.
        Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
    4. Ein Mitglied kann des weiteren ausgeschlossen werden,
        wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch
        den Vorstand mit der Zahlung von Beiträgen im
        Rückstand ist.
    5. Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben
        keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des
        Vereins.

§ 8 Beiträge

    1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe
        der Jahres-/oder Monatsbeiträge werden vom Vorstand
        bestimmt.
    2. Ehrenmitlgieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 9 Rechte und Pflichten

    1. Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des
        Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins
        teilzunehmen.
    2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach der Satzung
        und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten.
        Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme
        und zur Erhaltung gmeinsamer Wertvorstellungen
        verpflichtet.
    3. Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen
        verpflichtet. Die Höhe des Beitrages, sowie dessen
        Fälligkeit werden vom Vorstand bestimmt.
    4. Die Trainer werden verpflichtet mind. einmal die Woche
        eine Stunde lang mit der Waffe zu trainieren, die sie
        unterrichten.


§ 10 Vorstand

    1. Der Vorstand besteht aus
        - der/dem ersten Vorsitzende/n
        - dessen Stellvertretern (1. und 2. Stellvertreter)
        - dem Sport- und Jugendwart/in
        - Kassenwart/in
        - Schriftführer/in
    2. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach
        Maßgabe der Satzung. Der Vorstand ordnet und
        Überwacht die Tätigkeit der Abteilungen; er ist berechtigt
        für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der
        Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen.
    3. Die Vereinigung mehrer Vorstandsämter in einer
        Person ist zulässig.

    4. Der Vorstand wir für eine Dauer von zwei Jahren gewählt         Wiederwahl ist zulässig.


§ 11 Auflösung

    1. Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch den
        Vorstand beschlossen werden.
    2. Nach Auflösung des Vereins, soll dessen Vermögen an
        die Gemeinde Bremervörde gehen.

Zusatz zur Satzung, lt. Vorstandssitzung am 08.01.2010:

Betreff § 8 Beiträge

Der Beitrag ist zu entrichten, unabhängig vom Training.        Auch bei Trainingsausfall, sei es durch Krankheit der Trainer oder Ferien, ist der Beitrag zu entrichten.
Bei Nichteinhaltung (Rückbuchung, Nichtzahlung) wird eine Mahngebühr, pro nichtgezahlten Beitrag, in Höhe von 5,- EUR fällig.
Desweiteren behalten wir uns vor, die betreffenden Personen per sofort aus dem Verein auszuschließen.