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Herausgeber dieser Seiten:
Gabriele Kosicki-Starke für Goldene Feder Schwertkampfverein
27432 Bremervörde
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein hat den Namen "Die Goldene Feder". Er hat
seinen Sitz in Bremervörde-Minstedt. Er soll, in noch
unbestimmter Zeit, in das Vereinsregister eingetragen
werden. Danach lautet der Name
"Die Goldene Feder e.V.".
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Grundsätze
1. Zweck des Vereins ist die Brauchtumspflege und
Ausübung historischer Schwertkampfvariationen.
2. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell
neutral.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung,
und zwar durch die Förderung der Allgemeinheit
auf dem Gebiet des Sports,
- durch regelmäßiges Training
- durch sportliche Seminare
- durch Durchführung von Versammlungen mit
sportlichen Vorträgen
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel, die dem Verein zufliessen, dürfen nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
§ 4 Gliederung
Für jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall
eine eigene, in der Haushaltsführung selbstständige
Abteilung gegründet werden.
§ 5 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus:
- ordentlichen Mitgliedern (aktive Mitglieder)
- förderden Mitgliedern (passive Mitglieder)
- Ehrenmitgliedern
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche und
juristische Person werden. Über den schriftlichen
Aufnahmevertrag entscheidet der Vorstand. Der
Aufnahmevertrag Minderjähriger bedarf der
Unterschriften der gesetzlichen Vertreter/innen.
2. Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden,
die das 18. Lebensjahr vollendet hat und dem Verein
angehören will, ohne sich sportlich zu betätigen.
Für die Aufnahme gelten die Regeln über die Aufnahme
ordentlicher Mitglieder entsprechend.
3. Ehrenmitglied kann ein ordentliches, sowie förderndes
Mitglied werden. Es entscheidet der Vorstand über die
Ehrenmitgliedschaft.
4. Die Anzahl der Vereinsmitglieder bestimmt der Vorstand.
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss
oder Tod.
2. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären.
3. Ein Mitglied kann aus dem Verein
ausgeschlossen werden
- wegen erheblicher Verletzungen satzungsgemäßer
Verpflichtungen,
- wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen
des Vereins,
- wegen groben unsportlichen Verhaltens.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
4. Ein Mitglied kann des weiteren ausgeschlossen werden,
wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch
den Vorstand mit der Zahlung von Beiträgen im
Rückstand ist.
5. Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben
keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des
Vereins.
§ 8 Beiträge
1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe
der Jahres-/oder Monatsbeiträge werden vom Vorstand
bestimmt.
2. Ehrenmitlgieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 9 Rechte und Pflichten
1. Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des
Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins
teilzunehmen.
2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach der Satzung
und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten.
Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme
und zur Erhaltung gmeinsamer Wertvorstellungen
verpflichtet.
3. Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen
verpflichtet. Die Höhe des Beitrages, sowie dessen
Fälligkeit werden vom Vorstand bestimmt.
4. Die Trainer werden verpflichtet mind. einmal die Woche
eine Stunde lang mit der Waffe zu trainieren, die sie
unterrichten.
§ 10 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus
- der/dem ersten Vorsitzende/n
- dessen Stellvertretern (1. und 2. Stellvertreter)
- dem Sport- und Jugendwart/in
- Kassenwart/in
- Schriftführer/in
2. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach
Maßgabe der Satzung. Der Vorstand ordnet und
Überwacht die Tätigkeit der Abteilungen; er ist berechtigt
für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der
Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen.
3. Die Vereinigung mehrer Vorstandsämter in einer
Person ist zulässig.
4. Der Vorstand wir für eine Dauer von zwei Jahren gewählt Wiederwahl ist zulässig.
§ 11 Auflösung
1. Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch den
Vorstand beschlossen werden.
2. Nach Auflösung des Vereins, soll dessen Vermögen an
die Gemeinde Bremervörde gehen.
Zusatz zur Satzung, lt. Vorstandssitzung am 08.01.2010:
Betreff § 8 Beiträge
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Gabriele Kosicki-Starke für Goldene Feder Schwertkampfverein
27432 Bremervörde
Satzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein hat den Namen "Die Goldene Feder". Er hat
seinen Sitz in Bremervörde-Minstedt. Er soll, in noch
unbestimmter Zeit, in das Vereinsregister eingetragen
werden. Danach lautet der Name
"Die Goldene Feder e.V.".
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Grundsätze
1. Zweck des Vereins ist die Brauchtumspflege und
Ausübung historischer Schwertkampfvariationen.
2. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell
neutral.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung,
und zwar durch die Förderung der Allgemeinheit
auf dem Gebiet des Sports,
- durch regelmäßiges Training
- durch sportliche Seminare
- durch Durchführung von Versammlungen mit
sportlichen Vorträgen
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel, die dem Verein zufliessen, dürfen nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
§ 4 Gliederung
Für jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall
eine eigene, in der Haushaltsführung selbstständige
Abteilung gegründet werden.
§ 5 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus:
- ordentlichen Mitgliedern (aktive Mitglieder)
- förderden Mitgliedern (passive Mitglieder)
- Ehrenmitgliedern
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche und
juristische Person werden. Über den schriftlichen
Aufnahmevertrag entscheidet der Vorstand. Der
Aufnahmevertrag Minderjähriger bedarf der
Unterschriften der gesetzlichen Vertreter/innen.
2. Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden,
die das 18. Lebensjahr vollendet hat und dem Verein
angehören will, ohne sich sportlich zu betätigen.
Für die Aufnahme gelten die Regeln über die Aufnahme
ordentlicher Mitglieder entsprechend.
3. Ehrenmitglied kann ein ordentliches, sowie förderndes
Mitglied werden. Es entscheidet der Vorstand über die
Ehrenmitgliedschaft.
4. Die Anzahl der Vereinsmitglieder bestimmt der Vorstand.
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss
oder Tod.
2. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären.
Es kann monatlich, jeweils zum Ende
des laufenden
Monats, gekündigt werden.
Monats, gekündigt werden.
- wegen erheblicher Verletzungen satzungsgemäßer
Verpflichtungen,
- wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen
des Vereins,
- wegen groben unsportlichen Verhaltens.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
4. Ein Mitglied kann des weiteren ausgeschlossen werden,
wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch
den Vorstand mit der Zahlung von Beiträgen im
Rückstand ist.
5. Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben
keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des
Vereins.
§ 8 Beiträge
1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe
der Jahres-/oder Monatsbeiträge werden vom Vorstand
bestimmt.
2. Ehrenmitlgieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 9 Rechte und Pflichten
1. Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des
Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins
teilzunehmen.
2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach der Satzung
und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten.
Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme
und zur Erhaltung gmeinsamer Wertvorstellungen
verpflichtet.
3. Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen
verpflichtet. Die Höhe des Beitrages, sowie dessen
Fälligkeit werden vom Vorstand bestimmt.
4. Die Trainer werden verpflichtet mind. einmal die Woche
eine Stunde lang mit der Waffe zu trainieren, die sie
unterrichten.
§ 10 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus
- der/dem ersten Vorsitzende/n
- dessen Stellvertretern (1. und 2. Stellvertreter)
- dem Sport- und Jugendwart/in
- Kassenwart/in
- Schriftführer/in
2. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach
Maßgabe der Satzung. Der Vorstand ordnet und
Überwacht die Tätigkeit der Abteilungen; er ist berechtigt
für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der
Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen.
3. Die Vereinigung mehrer Vorstandsämter in einer
Person ist zulässig.
4. Der Vorstand wir für eine Dauer von zwei Jahren gewählt Wiederwahl ist zulässig.
§ 11 Auflösung
1. Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch den
Vorstand beschlossen werden.
2. Nach Auflösung des Vereins, soll dessen Vermögen an
die Gemeinde Bremervörde gehen.
Zusatz zur Satzung, lt. Vorstandssitzung am 08.01.2010:
Betreff § 8 Beiträge
Der Beitrag
ist zu entrichten, unabhängig vom Training. Auch bei
Trainingsausfall, sei es durch Krankheit der Trainer oder Ferien, ist
der Beitrag zu entrichten.
Bei Nichteinhaltung (Rückbuchung, Nichtzahlung) wird eine Mahngebühr, pro nichtgezahlten Beitrag, in Höhe von 5,- EUR fällig.
Desweiteren behalten wir uns vor, die betreffenden Personen per sofort aus dem Verein auszuschließen.
Bei Nichteinhaltung (Rückbuchung, Nichtzahlung) wird eine Mahngebühr, pro nichtgezahlten Beitrag, in Höhe von 5,- EUR fällig.
Desweiteren behalten wir uns vor, die betreffenden Personen per sofort aus dem Verein auszuschließen.